B.A.-Plus Bescheinigungen Studiengangsspezifische Downloads Anerkennung von Leistungen (Sprachkurs) für Modul 13170 Sie haben im Modul 13170 die Möglichkeit einen Sprachkurs als eine der drei erforderlichen Lehrveranstaltungen anrechnen zu lassen (PO 20131, gültig ab WS 2016/17). Wenn Sie alle drei Veranstaltungen abgeschlossen haben, nutzen Sie bitte dieses Formular zur Dokumentation und fügen die entsprechenden Nachweise, bzw. die Bescheinigung über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen bei. Sende Sie diese Unterlagen zusammen per Email an die Studiengangsleistung Prof. Dr. Luise Läzer. Die Prüfungsleistung kann nur in einer der vom Fachbereich Soziale Arbeit angebotenen Veranstaltungen erbracht werden. Anrechnung von externen Leistungen Vorgehensweise bei der Anrechung von externen Leistungen Nachweis über Auslandsemester und Auslandspraktikum (Modul 500 und Modul 600) Anerkennung des Auslandsaufenthalts Die Anerkennung des Auslandsjahres (Modul 500 und Modul 600) erfolgt durch die Auslandsbeauftragte des Fachbereichs Soziale Arbeit Frau Prof. Dr. Sara Hubrich, siehe https://sozarb.h-da.de/studium/auslandsaufenthalte/auslandsbeauftragte . Nachdem Sie das Auslandsstudium (Modul 500) und das Auslandspraktikum (Modul 600) absolviert haben, senden Sie ihre Unterlagen bitte an die Auslandsbeauftragte. Zu diesen Unterlagen gehören das ausgefüllte Formblatt "Nachweis über Auslandsemester und Auslandspraktikum (Modul 500 und Modul 600)“ siehe https://sozarb.h-da.de/studium/studiengaenge/bachelor-migration-und-globalisierung/ba-plus-bescheinigungen, das Zeugnis des Auslandsstudiums und ggf. weitere relevante Unterlagen zum Studium und zur Benotung sowie das Arbeitszeugnis des Auslandspraktikums, das Ihre Praktikumsstelle ausstellt und in dem die genaue Praktikumszeit (mind. 4 Monate) und die Tätigkeitsbeschreibung genannt sein sollte (mit Stempel und Unterschrift in Englisch oder der Landessprache) . Wechsel Studiengang Für den Wechsel vom Studiengang „Soziale Arbeit Plus - Migration und Globalsisierung (B.A.)“ in den Studiengang „Soziale Arbeit (B.A.)“, gilt die Studienplatzverordnung des Landes Hessen. Das bedeutet: Bewerberinnen und Bewerber müssen sich innerhalb der Bewerbungsfristen jeweils zum Sommer- bzw. Wintersemester beim SSC über die my.h-da - Selbstbedienungsfunktionen (Fristen: 15.01. bzw. 15.07., es gilt das Datum des Poststempels) bewerben; ein Wechsel ist nur bei freien Kapazitäten möglich.
Die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter:in/Sozialpädagog:in wird aufgrund eines Bachelorabschlusses in Sozialer Arbeit und der Absolvierung einer Praxisphase erteilt. Die Praxisphase dauert in der Regel ein Jahr in Vollzeit und wird postgradual, also nach erfolgreichem Abschluss des B.A. Soziale Arbeit absolviert. Dieses so genannte Anerkennungsjahr schließt mit einer unbenoteten Kolloquiumsprüfung ab. Dieser zweite Qualifikationsabschnitt als Sozialarbeiter:in/Sozialpädagog:in nach dem B.A. Studium „sichert berufspraktische Kompetenzen in einem Handlungsfeld mit besonderer professioneller und gesellschaftlicher Verantwortung, wo die Bearbeitung von Herausforderungen nicht selten weitreichende Konsequenzen für Menschen haben kann“ (QR SozArb, S. 11). Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung des Anerkennungsjahres bildet das hessische Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern, Sozialpädagoginnen und - pädagogen, […] (Sozialberufeanerkennungsgesetz), Stand 14. Dezember 2021 Außerdem zu beachten ist die Satzung der Hochschule Darmstadt über die Ausgestaltung und Durchführung des Berufspraktikums und staatliche Anerkennung am Fachbereich Soziale Arbeit, Stand 11.10.2016 Vor Beginn muss ein Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr beim Praxisreferat gestellt werden, erst nach dieser Zulassung kann das Anerkennungsjahr beginnen. Unten finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Bitte lesen Sie auch die o.g. Satzung, dadurch klären sich viele weitere Fragen. Sie können auch gerne mit dem Praxisreferat direkt Kontakt aufnehmen, wenn Sie weitere Fragen haben. Meilensteine zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Meilensteine zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Sie haben den B.A. Soziale Arbeit abgeschlossen Sie suchen sich eine Stelle für das Anerkennungsjahr. Klären Sie frühzeitig, ob die Stelle für die Durchführung des Anerkennungsjahres anerkannt ist (s.u.). Ist die Stelle von der h_da noch nicht anerkannt, reichen Sie einen Antrag auf Anerkennung der Praxisstelle oder ggf. die Anerkennungsurkunde einer anderen Hochschule ein. Sie reichen das Formular „Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr“ und einen Entwurf des Ausbildungsvertrags per Mail bei praxisreferat.fbs@h-da . de ein. Sie erhalten vom Praxisreferat eine Nachricht über ihre Zulassung zum Anerkennungsjahr, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind: Abgeschlossener Bachelor in Sozialer Arbeit Die Praxisstelle ist nach § 7 Abs. 1 der Satzung anerkannt Die Anleitung ist nach § 7 Abs. 1 S. 3 der Satzung geeignet Gegebenenfalls eine Verkürzung nach § 13 der Satzung beantragen Danach unterschreiben Sie Ihren Ausbildungsvertrag. Sie reichen eine unterschriebene Kopie des Ausbildungsvertrags im Praxisreferat ein. Das Praxisreferat informiert Sie, in welcher SiA-Gruppe Sie mit Arbeitsbeginn sein werden und teilt Ihnen alle relevanten Termine und Informationen mit. Innerhalb der ersten acht Wochen nach Arbeitsbeginn reichen Sie Ihren Ausbildungsplan gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung zur Genehmigung per Mail im Praxisreferat ein. Gegen Ende des Anerkennungsjahres melden Sie sich zum Kolloquium an, siehe § 17 Abs. 1 der Satzung. Mit bestandenem Kolloquium beantragen Sie die Urkunde als „Staatlich anerkannte/r Sozialpädagog_in/ Sozialarbeiter_in“ Häufig gestellte Fragen zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Ab wann kann ich mein Anerkennungsjahr beginnen? Das Anerkennungsjahr kann formal aus Sicht der Hochschule frühestens am Tag nach erfolgreichem Abschluss aller Module des B.A. Studiengangs inkl. des bestandenen B.A. Kolloquiums begonnen werden.Arbeitsvertragliche Regelungen mit dem Arbeitgeber bleiben unberührt. Vor Beginn muss ein Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr beim Praxisreferat gestellt werden, erst nach dieser Zulassung kann das Anerkennungsjahr beginnen. Gibt es eine Frist für den Beginn des Anerkennungsjahres? Nach Abschluss Ihres Bachelorstudiums sollen Sie das Anerkennungsjahr innerhalb von drei Jahren abgeschlossen haben, es geht theoretisch auch später. Dabei sollten Sie jedoch folgende Aspekte bedenken: Sollte die Hochschule das Anerkennungsjahr irgendwann in das Studium integrieren, wäre nach einer Übergangsfrist kein Anerkennungsjahr mehr möglich. Des Weiteren könnte die Hochschule für die Begleitung des Anerkennungsjahres Gebühren erheben, insbesondere bei Überschreitung der oben genannten drei Jahre. Zudem wird für Sie persönlich mit wachsendem zeitlichem Abstand zum Studienabschluss ein Wechsel in den Status als Sozialarbeiter:in im Anerkennungsjahr zunehmend schwieriger und (je nach Lebenssituation) eventuell finanziell immer weniger machbar. Wann stelle ich den Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr? Der Antrag sollte frühzeitig, am besten ca. vier Wochen vor Beginn des Anerkennungsjahres gestellt werden. Das Praxisreferat muss Ihre Voraussetzungen und die Anerkennung Ihrer Praxisstelle prüfen. Vor dieser Zulassung kann das Anerkennungsjahr nicht beginnen. Kann ich mit einem Master in Soziale Arbeit das Anerkennungsjahr machen, wenn mein Bachelor nicht in Sozialer Arbeit absolviert wurde? Nein, das ist nicht möglich. Ein Bachelor im Studiengang Sozialen Arbeit ist zwingend erforderlich. Muss ich als Sozialarbeiter:in im Anerkennungsjahr Semesterbeitrag zahlen? Nein, als Sozialarbeiter:in im Anerkennungsjahr haben Sie keinen Studierendenstatus, demnach muss auch kein Semesterbeitrag gezahlt werden. Welche Praxisstelle ist geeignet? Das Anerkennungsjahr ist nur in vom Praxisreferat anerkannten Praxisstellen möglich. Die Anerkennung als Stelle erfolgt durch den „Antrag auf Anerkennung als Praxisstelle“, der beim Praxisreferat gestellt werden muss. Sollte Ihre Stelle noch nicht anerkannt sein, kümmern Sie sich frühzeitig um die Anerkennung. Grundsätzlich muss die Stelle in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit verortet sein und es müssen staatlich anerkannte Sozialpädagog:innen/ Sozialarbeiter:innen dort arbeiten, die auch die Anleitung übernehmen. Wie finde ich eine Stelle für das Anerkennungsjahr? Grundsätzlich suchen Sie sich eigenständig eine Praxisstelle (Jobbörsen/ Arbeitsagenturen/ einschlägige Internetplattformen) Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie unten. Kann ich das Anerkennungsjahr in einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland absolvieren? Grundsätzlich ist es möglich das Anerkennungsjahr in einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland zu machen. Kümmern Sie sich aber frühzeitig darum, wie und wo Sie die wöchentlichen, notwendigen Studientage absolvieren. Hochschulen in der Nähe Ihrer Stelle, die ebenfalls die staatliche Anerkennung anbieten, nehmen auch externe SiA in die praxisbegleitenden Veranstaltungen auf. Das Praxisreferat kann Sie hierbei unterstützen. Das Kolloquium findet an der h_da statt. Kann ich das Anerkennungsjahr im Ausland absolvieren? Grundsätzlich ja, wenn die Praxisstelle den Anforderungen entspricht ist dies möglich. Besprechen Sie diese Option frühzeitig mit dem Praxisreferat, da auch hier die Anforderungen an die Teilnahme von Studientagen, Studienwochen und Supervisionsangeboten erfüllt sein müssen. Weiter muss die Praxisstelle durch das Praxisreferat anerkannt werden. Es besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit einer Erasmus+ Förderung. Wenden Sie sich hierzu bitte an das International Office . Kann ich mein Anerkennungsjahr verkürzen? Regulär ist das Anerkennungsjahr über einen Zeitraum von zwölf Monaten in Vollzeit ca. 40 Stunden zu absolvieren. Auf Antrag ist es möglich das Anerkennungsjahr bei entsprechender vorheriger Berufserfahrung und/oder Ausbildung (insbesondere staatl. anerkannte:r Erzieher:in) zu verkürzen. Die Voraussetzungen für die Verkürzung entnehmen Sie bitte der Satzung. Der Antrag auf Verkürzung muss mit dem Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr gestellt werden. Kann ich das Anerkennungsjahr in Teilzeit absolvieren? Regulär ist das Anerkennungsjahr in 12 Monaten in Vollzeit mit ca. 40 Wochenstunden ( inkl . Freistellung von 8 Wochenstunden für den Studientag) zu absolvieren. Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Das Anerkennungsjahr verlängert sich dann entsprechend. Folgende Teilzeitmodelle sind möglich: 50 % der regulären Arbeitszeit, Verlängerung um 12 Monate auf insgesamt 24 Monate ( inkl . Freistellung von 4 Wochenstunden für den Studientag) 75 % der regulären Arbeitszeit, Verlängerung um 4 Monate auf insgesamt 16 Monate ( inkl . Freistellung von 6 Wochenstunden für den Studientag) Was sind die praxisbegleitenden Veranstaltungen an der Hochschule und wann finden diese statt? Die praxisbegleitenden Veranstaltungen dienen insbesondere der Vertiefung von theoretischen, methodischen und rechtlichen Grundlagen, der Praxisreflexion, der Selbstreflexion, aber auch dem persönlichen Austausch. Als regelmäßige praxisbegleitende Veranstaltungen zählen die Studientage, die Studienwochen und die Supervision. Die Studientage finden verpflichtend während der Vorlesungszeiten mittwochs an der Hochschule Darmstadt statt. Der erste Studientag ist somit der erste Mittwoch innerhalb der Vorlesungszeit nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Die Vorlesungszeiten können Sie der Internetseite der h_da entnehmen https://h-da.de/termine Außerhalb der Vorlesungszeiten dient der Mittwoch dem Selbststudium, d.h. die SiA sind während des gesamten Anerkennungsjahres mittwochs von der Einrichtung freigestellt. Der Studientag wird als ein Arbeitstag, also mit Ihrer täglichen Regelstundenanzahl (je nach Vertrag, z.B. 8 Stunden bei einer 40 Stundenwoche) berechnet. Der Studientag findet in festen SiA-Gruppen statt, die von Lehrenden der Hochschule gestaltet werden.Die Supervisionsgruppe ist ein Angebot an alle SiA, in einer anderen Gruppenzusammensetzung, in der relevante Themen, wie z.B. Konflikte supervisorisch bearbeitet werden können. Die Supervision ist freiwillig und findet im Anschluss an die SiA-Gruppen statt. Einmal pro Semester findet eine Studienwoche statt. Im Rahmen der Studienwoche bietet der Studiengang Soziale Arbeit an fünf Tagen pro Semester Veranstaltungen und Workshops ausschließlich für die SiA an. Die Termine werden frühzeitig bekannt gegeben, damit die Einrichtungen entsprechend den Personaleinsatz planen können. Die Anwesenheit an allen Tagen der Studienwoche ist verpflichtend und Voraussetzung für die Zulassung zum Kolloquium. In der Regel muss an zwei Studienwochen teilgenommen werden. Was ist der Ausbildungsplan? Der Ausbildungsplan ist das Ergebnis der Aushandlung zwischen der/dem SiA und der/dem Anleiter:in in der Praxisstelle. Der Anleitungsprozess wird detailliert beschrieben, Lernziele und Aufgaben werden festgehalten. Die Kompetenzen und Schwerpunkte der SiA finden Berücksichtigung ebenso wie die Voraussetzungen der Einrichtung. Der Ausbildungsplan ist dem Praxisreferat innerhalb von acht Wochen nach Beginn des Anerkennungsjahres unterschrieben zur Genehmigung vorzulegen (elektronisch genügt). Bitte beachten Sie, dass ein Anerkennungsjahr ohne genehmigten Ausbildungsplan nicht zum Kolloquium befugt. Was ist zu tun, wenn ich am Studientag krank bin? Eine Krankmeldung muss sowohl bei der SiA-Gruppenleitung als auch bei dem Arbeitgeber eingehen. Bei mehr als drei Fehltagen pro Semester in der SiA-Gruppe kann in der Regel die Teilnahme nicht bescheinigt werden. Setzen Sie sich in diesem Falle frühzeitig mit dem Praxisreferat in Verbindung. Was ist, wenn ich länger erkrankt bin? Ist die/ der SiA mehr als vier Wochen während des Anerkennungsjahres erkrankt, verlängert sich dieses um diese Zeit. Wird das Anerkennungsjahr um mehr als zwölf Monate unterbrochen entscheidet der Praktikumsausschuss auf begründeten Antrag, ob das Jahr zu wiederholen ist. Stehen mir Vergünstigungen zu? Es besteht die Möglichkeit den Ausbildungstarif der öffentlichen Verkehrsmittel zu beantragen. Die öffentlichen Verkehrsgesellschaften geben hierzu Auskunft. Das Praxisreferat bestätigt gerne entsprechende Anträge. Anträge und Formulare zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Antrag_auf_Zulassung_Anerkennungsjahr_01_2024.pdf Antrag_auf_Anerkennung_als_Praxisstelle_01_2024.pdf Formular_Anmeldung_zum_Kolloquium_2023.pdf Formular_Antrag_auf_Wechsel_Praxisstelle.pdf Formular_Meldung_Unterbrechung_des_Anerkennungsjahres.pdf Formular_Nachweis_Studientag.pdf Termine Anerkennungsjahr und Kolloquium Termine_Kolloquien_2024_1_Halbjahr.pdf Termine_Kolloquien_2024_2_Halbjahr.pdf Studienwoche_2024_2.pdf Informationsmaterial zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Empfehlungen_zur_Praxisanleitung.pdf Satzung__der_Hochschule_DA_zur_Durchfuehrung_der_staatlichen_Anerkennung.pdf Ausbildungsplan_fuer_Sozialarbeiter_innen_im_Anerkennungsjahr_Muster.pdf Information_Kolloquium_Stand_10.2023.pdf Stellenangebote Anerkennungsjahr Praxisreferat Telefonische Sprechstunde Montag 11:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 12:00 - 14:00 Uhr Ausbildungspläne Anerkennungsjahr Telefonische Sprechstunde Montag 11:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 12:00 - 14:00 Uhr Sekretariat Staatliche Anerkennung
Der internationale, vierjährige Bachelorstudiengang Soziale Arbeit PLUS Migration und Globalisierung bietet Ihnen die besondere Möglichkeit, ein integriertes Auslandsjahr an einer unserer namenhaften Partneruniversitäten zu verbringen und sich bereits im Studium in einem spannenden und praxisorientierten Beruf zu spezialisieren. Migration und Globalisierung sind zentrale Dynamiken unserer Gesellschaft. Für die Soziale Arbeit bedeutet dies neue Herausforderungen ebenso wie zahlreiche Chancen. In unserem Studiengang lernen Sie Migration als ein zentrales Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit kennen und setzen sich mit globalen sozialen Fragen wie Armut und Hunger, Zugang zu Wasser, Gesundheit und Bildung, Ausbeutung von Frauen, Kindern und Minderheiten, gewalttätige Konflikte und Klimawandel auseinander. Sie erlangen fachliche Kenntnisse über die Theorien, Methoden und Ansätze der Internationalen Sozialen Arbeit und sammeln wertvolle Praxiserfahrungen in Deutschland und bei Ihrem obligatorischen einjährigen Auslandsaufenthalt. Damit bereiten wir Sie auf eine praktische berufliche Tätigkeit auf lokaler, nationaler, transnationaler oder internationaler Ebene vor. Unser Studiengang ist international, mehrsprachig und praxisorientiert. Sie verbringen ein Studiensemester und ein Praktikumssemester im Ausland. Während Ihres Auslandsaufenthaltes studieren Sie in englischer oder einer anderen Sprache Ihres Gastlandes. Auch vor Ort in Darmstadt besuchen Sie Kurse in englischer Sprache. Zwei Praktika im sozialadministrativen und sozialpädagogischen Bereich, ein Theorie-Praxismodul und das Auslandspraktikum ergänzen Ihre wissenschaftliche Ausbildung. Sie üben sich im Perspektivwechsel gegenüber aktuellen sozialen Herausforderungen und erleben den Perspektivwechsel im Ausland an Ihrer eigenen Person. In Teilen sind die Studieninhalte des Studiengangs BA Soziale Arbeit PLUS Migration und Globalisierung identisch mit denen des grundständigen Studiengang BA Soziale Arbeit. Hier geht es darum, dass Sie die Grundlagen der Sozialen Arbeit kennenlernen und für die verschiedenen Handlungsfelder qualifiziert werden. Für Ihre Spezialisierung in den Themenbereichen Migration und Globalisierung besuchen Sie in den ersten beiden Studienjahren ausgewählte Lehrveranstaltungen in verschiedenen Modulen und wählen hierzu aus einem Wahlpflichtkatalog aus. Das Modul 13170 zu Internationaler Sozialer Arbeit ergänzt Ihr Programm. Das dritte Studienjahr verbringen Sie im Ausland. In Ihrem letzten Jahr verfassen Sie Ihre Bachelor-Arbeit und besuchen weitere allgemeine und spezialisierte Veranstaltungen. Nach Ihrem Studium haben Absolvent:innen des Studiengangs BA Soziale Arbeit PLUS Migration und Globalisierung vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten . So kommen Tätigkeiten in den sozialen Diensten und sozialen Einrichtungen in Deutschland in Frage, vor allem dort wo der Fokus auf Migration und Flucht gelegt wird. Außerhalb Deutschlands stehen Ihnen Tätigkeiten in Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder in der internationalen Freiwilligenarbeit und in internationalen Organisationen offen. Unsere Absolvent:innen des Studiengangs BA Soziale Arbeit PLUS Migration und Globalisierung der letzten Jahre arbeiten unter anderem beim Joint United Nations Programme on HIV/AIDS (UNAIDS) und Médecins sans Frontière, der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) sowie bei lokalen NGOs in Deutschland und im Ausland. Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie hier die wichtigsten Informationen Studiengang Studiengang Erstes Studienjahr Das erste Studienjahr umfasst nach Prüfungsordnung 18 Lehrveranstaltungen im Umfang 38 SWS bei denen Sie 60 Credit Points erwerben. Es ist in sechs Module aufgegliedert. Modul 10 – Einführung in Studium und Wissenschaft Das Modul begleitet Ihren Einstieg an der Hochschule und am Fachbereich, führt Sie in die Techniken Wissenschaftlichen Arbeitens ein und erlaubt erste Einblicke in Ihre Spezialisierung Migration und Globalisierung. Durch das Modul begleitet Sie eine Mentor:in einer regulären Lehrveranstaltung und eine studentische Tutor:in. Die Tutor:innen sind Ihre Ansprechpersonen für alle Studiums bezogenen Fragen – auch über die SEG hinaus. Parallel dazu besuchen Sie eine einsemestrige Vorlesung, die Ihnen einen Überblick über Studium und Wissenschaft bietet (ab Einschreibung WS 2022/23) Modul 20 - Geschichte, Methoden und Theorien der Sozialen Arbeit In diesem Modul besuchen Sie vier Teil-Vorlesungen über das ganze Jahr verteilt, die Sie in die Soziale Arbeit, die historischen Leitlinien, Theorien und zentralen Methoden der Sozialen Arbeit einführen und zwei Seminare zu den Methoden der Sozialen Arbeit, eines davon zum Themenbereich „Soziale Arbeit im internationalen Kontext“. Modul 30 - Kunst, Kultur und Medien in der Sozialen Arbeit Hier besuchen Sie vier Lehrveranstaltungen aus einem großen Angebot kreativer Methoden. Zwei dieser Methodenveranstaltungen wählen Sie im Rahmen des Studiengangs aus dem Bereich der „non-verbalen Kommunikation“. M 40 - Rechtliche Grundlagen der Sozialen Arbeit In diesem Modul besuchen Sie Vorlesungen zu wichtigen rechtlichen Fragen der Sozialen Arbeit, insbesondere Grundsicherungs- und Sozialhilferecht sowie Familien- und Jugendhilferecht. Veranstaltungen zum Migrations- und Asylrecht sind aus organisatorischen Gründe Teil anderer Module. M 50 - Sozialpädagogisches Praktikum im Feld der Migration und Globalisierung Das Modul besteht aus einer Vorbereitungsveranstaltung (2 SWS), einem vierwöchigen sozialpädagogischen Blockpraktikum (120 Zeitstunden), in der Regel in den Semesterferien zwischen dem ersten und zweiten Semester und einer Nachbereitungsveranstaltung (2 SWS). Sinnvollerweise absolvieren Sie Ihr Praktikum in einem Feld der Migrations- und Flüchtlingssozialarbeit. Weitere Infos: https://sozarb.h-da.de/studium/rund-ums- studium/studienbegleitende-praxisphasen M 60 – Gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen der Sozialen Arbeit Hier besuchen Sie eine Vorlesung zu den gesellschaftswissenschaftlichen Grundlagen und zwei Seminare zu „Gesellschaftswissenschaftliche Theorien“ und „Gesellschaftswissenschaftlich relevante Themen“. Eine Veranstaltung wählen Sie aus dem Bereich „Migration und Globalisierung“. Zweites Studienjahr Im zweiten Studienjahr besuchen Sie 19 Lehrveranstaltungen im Umfang von 38 SWS und erwerben 60 Credit Points. M 70 - Theories, Concepts and Methods of international Social Work In diesem Modul werden Handlungsmethoden, Interventionsformen und Konzepte der Internationalen Sozialen Arbeit vermittelt. Es ist ganz auf den Studiengang zugeschnitten und deckt Migrationsbezogene, interkulturelle, internationale, transnationale sowie Rassismus-kritische und postkoloniale Ansätze ab. Sie besuchen drei Lehrveranstaltungen. M 80 - Sozialpolitik und Ökonomie für die Soziale Arbeit In diesem Modul besuchen Sie die Vorlesung „Einführung in die Sozialpolitik“ und die Vorlesung „Sozialwirtschaft und Sozialmanagement“ und ein Seminar Ihrer Wahl. M 90 - Psychologische und sozialmedizinische Grundlagen der Sozialen Arbeit Im Psychologie- und Sozialmedizin-Modul besuchen Sie zwei Vorlesungen zu den Grundlagen dieser beiden Felder für die Soziale Arbeit und zwei Seminare, eines davon mit internationalem Bezug. M 100 – Pädagogik, Bildung, Ethik in der Sozialen Arbeit Das Modul mit seiner Vorlesung (3 SWS) und begleitendem Seminar (3 SWS) wird kompakt an einem Tag in der Woche angeboten. Sie haben hier keine Wahlmöglichkeit. M 110 - Praxisprojekt Die Veranstaltungen dieses Moduls werden jeweils im Rahmen der Studienprojektwoche im Sommersemester auf einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Hier entscheiden Sie sich für ein Projekt, an dem Sie in den beiden folgenden Semestern teilnehmen möchten. Sie absolvieren 210 Stunden in der Praxis, zwei Theorieseminare und eine Reflexionsveranstaltung. Das dritte Studienjahr – das Auslandsjahr als „PLUS“ (M 500 und M600) Das dritte Studienjahr als integriertes, obligatorisches Auslandsjahr macht das sogenannte „PLUS“ Ihres Studienganges aus. Sie verbringen ein Semester an einer der Partnerhochschulen der Hochschule Darmstadt oder einer anderen Hochschule im Ausland. Das zweite Semester ist dem Praktikum gewidmet und sollte im Sinne der Lernziele möglichst in demselben Land absolviert werden. Insgesamt erhalten Sie für Ihr Auslandsjahr 60 Credit Points (je 30 CP für Studium und Praktikum). Viertes Studienjahr Im letzten Jahr Ihres Studiums absolvieren Sie weitere 22 SWS und erwerben nochmals 60 Credit Points erworben. M 120 - Kommunale Sozialpolitik und Sozialverwaltung mit Praktikum Im Rahmen dieses Moduls absolvieren Sie ein vierwöchiges Blockpraktikum im Bereich der Sozialverwaltung (120 Stunden) und eine Vor- und eine Nachbereitungsveranstaltung. Entsprechend Ihres Studienschwerpunktes empfehlen wir Ihnen Ihr Praktikum in einem Handlungsfeld von Migration und/oder Globalisierung abzuleisten, beispielsweise in einem lokalen Integrationszentrum, in einer Flüchtlingsunterkunft, in Anti-Diskriminierungsstellen und vergleichbaren Einrichtungen. M 130 - Einführung in die Sozialforschung Das Modul umfasst eine „Einführung in empirische Forschungsmethoden“ und ein Projektseminar, in dem Sie zu einer ausgewählten Thematik einige Forschungsmethoden praktisch erproben und anwenden. M 140 – (Inter-)Disziplinäre Perspektiven auf Themen der Sozialen Arbeit Das Modul beinhaltet eine große Zahl von Wahlpflichtveranstaltungen zu aktuellen Themen der Sozialen Arbeit, von denen Sie zwei belegen. M 150 - Professionelles Handeln: Reflexion und Selbstreflexion in der Sozialen Arbeit Dieses Modul umfasst eine Bandbreite von Lehrveranstaltungen unterschiedlicher konzeptueller und methodischer Ausgestaltung zumeist in kleinen Gruppen zur Reflexion der Professionalität und Identität als Sozialarbeiter:in. Von den drei zu besuchenden Seminaren gehört für Studierende des Studiengangs eines zur Reflexion des Auslandsaufenthaltes dazu. M 140 - Bachelormodul Ihre Bachelorarbeit verfassen Sie im 8. Semester. Hierzu suchen Sie sich eine Erstreferent:in, der oder die Ihre Arbeit betreut, besprechen Ihr Thema, die wissenschaftliche Fragestellung und alles weitere. Auslandsjahr Auslandsjahr Ihr drittes Studienjahr verbringen Sie im Ausland. Es bietet Ihnen die Möglichkeit ihre Studienschwerpunkte in der Sozialen Arbeit bei einer unserer renommierten Partneruniversitäten zu erweitern und praktische Erfahrungen in Ihrem Gastland zu sammeln. Das Auslandsjahr ist ein integriertes obligatorisches Element des Studiengangs BA Soziale Arbeit PLUS Migration und Globalisierung – das „PLUS“ gegenüber dem BA Soziale Arbeit. Es macht 60 Credit Points Ihres Studiums von insgesamt 240 Credit Points aus, je 30 CP für Studium und Praktikum. Ihren Auslandsaufenthalt finanzieren Sie selbst. Das International Office der Hochschule Darmstadt und der Fachbereich Soziale Arbeit unterstützen Sie bei der Bewerbung um Stipendien oder der Beantragung von Auslands-BAFÖG. Hierbei stehen Ihnen Studienplätz bei unseren Partneruniversitäten zu Verfügung. Die Plätze sind allerdings begrenzt, so dass nicht alle Studierenden an der gleichen Partneruniversität studieren können. Die Vergabe der Plätze erfolgt durch ein transparentes Auswahlverfahren. Ein Studium an der Wunschpartneruniversität kann also nicht garantiert werden. Eine weitere Möglichkeit ist, sich als freemover an einer selbstgewählten Hochschule im Ausland zu bewerben. WAS – Studienangebote und Praktikum im Ausland Während Ihres Auslandsstudiums lernen Sie internationale Sichtweisen auf verschiedene Themenfelder der Sozialen Arbeit kennen. Die konkreten Studieninhalte und auch die Leistungsanforderungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot der Partnerhochschule. Ihre Kurswahl wird in einem individuellen Learning Agreement festgelegt, so dass die erbrachten Leistungen bei Ihrer Rückkehr problemlos anerkannt werden. In Ihrem Auslandspraktikum im Anschluss können Sie Ihr erworbenes theoretisches Wissen über das Zielland und seine sozialen Herausforderungen in der Praxis vertiefen. Sie lernen die Arbeitspraxis und das Selbstverständnis der Sozialen Arbeit in einem anderen sozialen und kulturellen Kontext kennen und machen sich mit den dort eingesetzten Handlungskonzepten vertraut. Ihre Praktikumsstelle suchen Sie sich selbst, etwa bei Internationalen Organisationen, NGOs oder sozialen Einrichtungen vor Ort sowie in Projekten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Bei einigen unserer Partnerhochschulen ist das Praktikum auch in das (Auslands)Studium integriert. Vor Antritt muss das Praktikum von der Studiengangsleitung genehmigt werden. Bitte senden Sie uns rechtzeitig eine E-Mail mit dem Profil der Organisation, in der Sie Ihr Praktikum durchführen möchten und einer Beschreibung Ihrer Tätigkeiten dort. WO – Wahl des Auslandsaufenthaltes Sie verbringen ein Semester an einer unserer renommierten Partnerhochschulen im Globalen Süden oder einem unserer Erasmus+ Partner in ausgewählten Ländern. Alternativ können Sie auch als freemover eine andere Universität im Ausland auswählen. Den Aufenthalt bei Ihrer Gasthochschule organisieren Sie in enger Abstimmung mit und unterstützt durch den Fachbereich Soziale Arbeit und das International Office der Hochschule Darmstadt selbst. Ihr Praktikum sollte im Sinne der Lernziele möglichst in demselben Land absolviert werden wie das Auslandsstudium. Die Erfahrungsberichte unserer Studierenden des Fachbereichs Soziale Arbeit (FB S) finden Sie hier https://international.h-da.de/wege-ins-ausland/fuer-unsere-studierenden/erfahrungsberichte Unsere Partnerhochschulen im Globalen Süden Pontificia Universidade Católica do Rio de Janeiro - PUC, Brasilien (Unterrichtssprache Portugiesisch) Kwame Nkrumah University of Science and Technology – KNUST, Ghana (Unterrichtssprache Englisch) German Jordanian University - GJU Amman, Jordanien, (Unterrichtssprache Englisch) Universidad ICESI, Cali, Kolumbien (Unterrichtssprache Spanisch) Universidad Nacional de Asunción, Paraguay (Unterrichtssprache Spanisch) Uzhgorod National University, Ukraine (Unterrichtssprache Ukrainisch) Universiti Teknologi Malaysia (UTM), Malaysia (Unterrichtssprache Englisch) C. Maltepe Üniversitesi, Istanbul, Türkei (Unterrichtssprache Englisch) Ausgewählte Erasmus+-Partner hochschulen Università degli Studi Roma Tre, Italien Università degli studi di Roma 'La Sapienza, Italien Uniwersytet Jagielloñski, Institute of Sociology, Krakau, Polen (Unterrichtssprache Englisch und Polnisch) Instituto Politécnico do Porto, School of Education, Portugal Weitere Informationen finden zu den einzelnen Partnerhochschulen und Studienprogrammen Sie in der Moveon4-Datenbank https://hda.moveon4.de/publisher/1/deu WIE – Organisation und Finanzierung Etwa ein Jahr vor Antritt Ihres Auslandaufenthaltes beginnen Sie mit der Vorbereitung. Im Verlauf des entsprechenden Wintersemesters, Ihrem dritten Semester bewerben Sie sich um einen Platz an einer unserer Partnerhochschulen oder einem Erasmus+-Partner bei der Auslandsbeauftragten des Fachbereichs Soziale Arbeit. Alternativ können Sie als freemover gehen; in der Regel fallen an der gewählten Hochschule Studiengebühren an. Auf der Homepage des International Office der h_da finden Sie weitere Informationen zum Studium als freemover. Für die Finanzierung des Auslandsaufenthaltes sind die Studierenden selbst verantwortlich. Hierzu gehören Kosten für die Reise, Visa sowie für die eigene Lebensführung vor Ort, sowie ggf. Studiengebühren, wenn Sie nicht an einer Partneruniversität studieren. Je nach Zielland können die anfallenden Kosten über oder unter den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten in Deutschland liegen. https://international.h-da.de/wege-ins-ausland/fuer-unsere-studierenden/finanzierung Bewerbung zum Studium Bewerbung zum Studium Der BA Soziale Arbeit PLUS Migration und Globalisierung ist ein Studiengang mit Zulassungsbeschränkung (NC). D.h. die Studienplätze sind beschränkt. Der Studiengang beginnt einmal im Jahr jeweils zum Wintersemester. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli. Welche Voraussetzungen benötige ich? Als formale Zulassungsvoraussetzung gelten unter anderem folgende Schulabschlüsse: Allgemeine Hochschulreife in Hessen gültige fachgebundene Hochschulreife eine vom Hessischen Kultusminister als der Fachhochschulreife gleichwertig anerkannte Vorbildung in Hessen gültige Fachhochschulreife eine erfolgreich abgelegte Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte die Meisterprüfung sowie vergleichbare Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung Bitte beachten Sie: Der Bachelorstudiengang Soziale Arbeit PLUS Migration und Globalisierung ist international, mehrsprachig und praxisorientiert. Damit Sie Ihr Studium erfolgreich absolvieren können, sollten Sie sowohl über Deutsch- als auch Englischkenntnisse auf Niveau der Allgemeinen Hochschulreife verfügen (d.h. Deutsch C2 und Englisch B2). Der Studiengang dauert vier Jahre und beinhaltet ein integriertes, obligatorisches Studienjahr im Ausland. Wie bewerbe ich mich? Die Bewerbung erfolgt über das Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) und enthält fünf Schritte. Für die Bewerbung klicken Sie bitte auf die Webseite des Student Service Center der Hochschule Darmstadt. Die hier erläuterten Schritte dienen zur Orientierung: 1. Informieren : Bevor Sie den Bewerbungsprozess starten, sollten Sie sich über die Inhalte und Voraussetzungen Ihres Wunschstudiengangs sowie die für Sie geltenden Bewerbungsfristen informiert haben. Bei Fragen zur Studienorientierung und/oder Entscheidungsfindung unterstützt die Allgemeine Studienberatung. 2. Registrieren bei „Hochschulstart“ : Die Registrierung auf hochschulstart.de ist erforderlich! Dadurch werden eine Bewerber-ID (BID) und eine Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN) erstellt, die im nächsten Schritt für die Bewerbung notwendig sind. Nach erfolgreicher Registrierung sind die BID und BAN unter „Meine Daten“ zu finden. 3. Registrieren bei „my.h-da“ : Während der Registrierung im Bewerbungsportal my.h-da können nun die BID und BAN aus Hochschulstart eingegeben werden, damit werden die Daten aus Hochschulstart übernommen. Nach erfolgreicher Registrierung, können Sie bis zu drei NC-Bewerbungen abgeben. 4. Priorisieren : Wenn mehrere Bewerbungen über Hochschulstart abgegeben wurden, mussen diese auf Hochschulstart im Reiter "Bewerber" in eine Rangfolge gebracht werden. Für die Priorisierung haben Sie nach der Bewerbungsfrist in der Regel eine Woche Zeit, ausführliche Informationen darüber sind auf der Seite von Hochschulstart zu finden. 5. Status der Bewerbung : Im Bewerbungsportal my.h-da können Sie den aktuellen Status Ihrer Bewerbung verfolgen. Zulassungsangebote von der h_da werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist ausgesprochen. Wenn die h_da auf Platz 1 in Ihrer Hochschulstart-Rangliste steht oder Ihre einzige Bewerbung ist, endet für Sie das Verfahren. In diesem Fall sollten Sie folgendes beachten: Der Zulassungsbescheid ist innerhalb von 3 Werktagen auf my.h-da sichtbar. Dort können Sie auch die Immatrikulation beantragen. Alle Informationen zur Immatrikulation entnehmen Sie der PDF-Datei "Annahmeerklärung". Sobald ein Angebot angenommen wurde, sind keine weiteren Zulassungsangebote über Hochschulstart möglich. Bei Fragen zu NC, Bewerbung und Immatrikulation hilft Ihnen das Student Service Center der Hochschule Darmstadt weiter. Student Service Center Schöfferstraße 3 (Besuchsadresse) Haardtring 100 (Postadresse) 64295 Darmstadt Tel: +49.6151.16-33333 Studieninformationen kompakt Prüfungsordnung Das Studium wird verbindlich durch die Prüfungsordnung geregelt. Diese Prüfungsordnung regelt Ziele, Inhalte, Aufbau und Gliederung des Studiengangs Bachelor of Arts Soziale Arbeit PLUS Migration und Globalisierung. Hier finden Sie die Prüfungsordnung (BBPO). Modulhandbuch Die jeweils gültigen Modulbeschreibungen finden Sie im Modulhandbuch des Studiengangs Lehrveranstaltungen Das Vorlesungsverzeichnis finden Sie im neuen my.h-da - Mein Hochschulportal Studieninfo-Broschüre Studieninfo-Broschüre Studieninfo_Soziale_Arbeit_B.A._PLUS_Migration_und_Globalisierung_WS2023_2024_web.pdf Bewerbung Bei Fragen zu NC, Immatrikulation und Bewerbung hilft Ihnen das Student Service Center der Hochschule Darmstadt weiter. Student Service Center Schöfferstraße 3 64295 Darmstadt Tel: +49.6151.533-5555 Kontaktformular Studiengangsleitung Bachelor Plus Prof. Dr. Katrin Luise Läzer katrin-luise.laezer@h-da . de Beratung und Genehmigung der Blockpraktika Vanessa Hoch vanessa.hoch@h-da . de Auslandsbeauftragte des Fachbereichs Prof. Dr. Sara Hubrich sara.hubrich@h-da . de Studentische Studienberatung Sascha Wellmann soz.arb.plus-studieren@h-da . de
Info: Nicht abgeschlossene Anmeldung im "Sem...." Termin 01. Ggf. beim FB vorsprechen Wir bekommen aktuell sehr viele Mails zu folgender „Info“ unter my.h-da. Info: Nicht abgeschlossene Anmeldung im "Semester..." Termin 01. Ggf. beim FB vorspreche Dies ist eine hochschulweite Einstellung, auf die wir leider keinen Einfluss haben. Es handelt sich nur um eine „Info“ für Sie – dass eine Prüfungsleistung aus dem vorherigen Semester noch offen ist. Es handelt sich um keinen Fehlversuch oder einen anderen Fehler. Sobald die Note für diese Prüfungsleistung eingetragen wird, verschwindet dieser Eintrag wieder. Wenn Sie eine Prüfungsleistung nicht abgegeben haben, und diese Info deshalb erhalten, senden Sie uns bitte eine Mail an das Prüfungsbüro: sozarb.fbs@h-da.de Aktuelle Informationen der Prüfungsausschüsse Änderungen der Prüfungsleistungen im Wintersemester 2021/2022 Änderungen von Prüfungsleistungen im Sommersemester 2021 Änderungen von Prüfungsleistungen im Wintersemester 2020/2021 SoSe 2021 Mitteilung PAV zur Verlängerung Abschlussarbeiten_Planung Kolloquium Ausnahmeregelung zum sozialadministrativen Praktikum WS 2020_2021 Mitteilung PAV Verlängerung Hausarbeiten Ausnahmeregelung Zulassung Bachelorarbeit SoSe2021sozialadministrativen Praktikum Umwandlung Präsensklausuren WS20_21_Mitteilung der PAV Soziale Arbeit Generationenbeziehungen B.A. und Soziale Arbeit Master M.A. Wiederholungspruefungen__Mitteilung_PAV_Lenze.pdf Pruefungsinhalt_Wiederholungsklausuren_Soziale_Arbeit_und_Plus_13062018.pdf Pruefungsinhalt_Wiederholungsklausuren_Soziale_Arbeit_GenBez13062018.pdf AEnderungen_der_Pruefungsformen_im_WiSe_2021_2022.pdf Link zur Corona-Satzung Prüfungsordnungen Hochschulanzeiger Prüfungsausschussvorsitzende
Abgabe Abschlussarbeit Die Abgabe der Abschlussarbeit (Bachelor und Master) erfolgt in zweifacher gedruckter und gebundener Ausfertigung (keine Spiralbindung) und in elektronischer Form (per Email über Ihre stud.h-da.de Adresse an das Prüfungsbüro abschlussarbeit.fbs@h-da . de und an die beiden Prüfer*innen bis spätestens 12.00 Uhr am Abgabetag). Die Abschlussarbeit gilt als fristgerecht abgegeben, wenn diese fristgerecht in digitaler Form eingeht. Dafür ist ausschließlich die studentische E-Mail-Adresse der h_da zu nutzen. Wir empfehlen Ihnen dringend, die Selbstständigkeitserklärung in der digitalen Fassung zu unterschreiben, damit Ihnen bei verspätetem Eingang der schriftlichen Fassung keine Nachteile entstehen. Die Printversion ist innerhalb von 3 Tagen nachzureichen. Die elektronisch eingereichte digitale Datei muss identisch mit der nachgereichten Papierversion sein. Abschlussarbeiten in Papierform können zum offiziellen Abgabetag im Terminplan im Prüfungsbüro persönlich abgegeben werden. Sendungen per Einschreiben können nur an unsere Postanschrift versandt werden: Hochschule Darmstadt Fachbereich Soziale Arbeit Prüfungssekretariat Schöfferstraße 3 64295 Darmstadt Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungsfrist: Etwaige Verlängerungsanträge (z.B. aus gesundheitlichen Gründen mit der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung) sind nur mit triftiger Begründung (per E-Mail) an pav.fbs@h-da . de zu richten. Bitte konkretisieren Sie Ihr Anliegen mit einem Anschreiben oder verwenden das Antragsformular "Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit" . Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrags 6 bis 7 Werktage beanspruchen kann, wir bitten daher von Rückfragen abzusehen. Im Regelfall werden die Krankheitstage auf der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung der Bearbeitungszeit angerechnet. Weitere Informationen finden Sie im Dokument Hinweise für das Verfassen einer Hausarbeit Bachelorarbeit Masterarbeit
Das Studium. Wie ist der Master fachlich ausgerichtet? Der viersemestrige Masterstudiengang Soziale Arbeit: Kritisch-reflexive und forschende Zugänge zeichnet sich durch eine emanzipatorische Perspektive auf Herausforderungen der Sozialen Arbeit aus. Im Einklang mit der Definition Sozialer Arbeit von IFSW [1] , DBSH [2] und im Qualifikationsrahmen Sozialer Arbeit sollen im Studiengang Fähigkeiten erworben werden, die dazu beitragen, „die Hoffnung, das Selbstwertgefühl und kreative Potential der Menschen zu stärken, um repressiven Machtverhältnissen und strukturellen Quellen für Ungerechtigkeiten entgegenzutreten und diese zu bekämpfen und somit die Mikro-Makro-Dimension und die persönlich-politische Dimension der Interventionen in einem kohärenten Ganzen zu vereinen“ ( QR SozArb, S.13 ). In diesem Sinn richtet sich der Fokus des Studiengangs auf die Vertiefung einer kritisch-reflexiven Haltung im Hinblick auf psychosoziale Problemlagen, auf Theorien, Methoden und Leitparadigmen Sozialer Arbeit, auf sozialpädagogisches Verstehen und Handeln in der Fallarbeit, auf Entwicklungs-, Teilhabe- und Emanzipationspotenziale der Adressat*innen sowie auf die politische Bedeutung Sozialer Arbeit. Nicht zuletzt können die Studierenden eine solche Haltung in intensiven Lehrforschungsprojekten entfalten, in denen sie entlang ihres eigenen Erkenntnisinteresses ein Praxisfeld Sozialer Arbeit beforschen, um den spezifischen Herausforderungen, Widersprüchen und Chancen auf die Spur zu kommen. Praxisfeld. Welche beruflichen Chancen eröffnen sich? Der Masterstudiengang vermittelt ein vertieftes Wissen und Können für das professionelle Handeln in der Sozialen Arbeit. Er verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und eröffnet folgende berufliche Optionen: Anstellung bei Trägern Sozialer Arbeit, Behörden, Verbänden und Forschungseinrichtungen Zugang zu Führungspositionen und leitenden Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung (Höherer Dienst) und bei freien Trägern Befähigung zur Promotion Module. Wie ist das Studium aufgebaut? Die Qualifikationen und Kompetenzen für die oben genannten Tätigkeitsfelder werden in den Modulen des Masterstudiengangs vermittelt. Dabei lassen sich vier Bereiche unterscheiden: Theorie und Reflexion (u.a. Theorien und Methoden, Verstehen und Handeln, subjekt- und gesellschaftstheoretische Zugänge, Leitung und politische Gestaltungsmöglichkeiten sowie begleitende Reflexionsveranstaltungen), Sozialforschung (Erhebungs- und Auswertungsmethoden) als Voraussetzung für die intensiv begleitete Praxisforschung (eigene Lehrforschungsprojekte) sowie das Mastermodul (inklusive Begleitseminar). Die Studieneinheiten umfassen Vorlesungen, Seminare, Übungen sowie die dreisemestrige Praxisforschung. In Seminaren, Reflexionsübungen und in der Praxisforschung können die Studierenden, je nach Erkenntnisinteresse, zwischen verschiedenen Lehrangeboten wählen. Den Aufbau des Studiums samt Zugangsmöglichkeiten zeigt rechts die Übersicht. Akkreditierung. Wie wird die Qualität nachgewiesen? Der Studiengang wurde im Jahr 2020 im Rahmen der Systemakkreditierung an der h_da akkreditiert und wird im Kontext der anspruchsvollen hochschulischen Qualitätssicherung kontinuierlich weiterentwickelt. Rahmen. Wie ist das Studium organisiert? Der Studiengang ist als konsekutives Studium konzipiert, das sowohl im direkten Anschluss an ein vorhergehendes Studium oder auch nach einer mehrjährigen Tätigkeit in der Sozialen Arbeit begonnen werden kann. Der Studiengang ist grundsätzlich als Vollzeitstudium angelegt. Für den Studiengang werden von der h_da keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Weiterbildungsangebot Zusätzlich zum Masterstudiengang wird exklusiv für Masterstudierende die freiwillige und kostenpflichtige Weiterbildung „Introspektion und Empathie“ angeboten. Diese Weiterbildung bietet über ein Semester geschützte Selbsterfahrungsräume, die einerseits die Fähigkeiten zu Introspektion und Empathie als bedeutsame Kompetenzen sozialpädagogischer Professionalität vertiefen helfen, und andererseits dazu beitragen, dass die Teilnehmer*innen ihre Biografie, Motive ihrer Berufswahl, ihren Umgang mit Nähe, Distanz und Differenz sowie ihre Konfliktbereitschaft kennenlernen, damit diese nicht unreflektiert in die sozialpädagogische Beziehungsarbeit einfließen. Weitere Informationen erhalten Sie unter Forschung & Weiterbildung . Vorbildung. Was wird vorausgesetzt? Der Studiengang hat besondere Zugangsvoraussetzungen: Sie haben einen Bachelor- oder Diplomabschluss auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit Mit einem Bachelor- oder Diplomabschluss in einem fachlich angrenzenden Studiengang können Sie nach Einzelfallprüfung zugelassen werden Ihre Abschlussnote liegt zwischen 1,0 und 2,0 Liegt Ihre Abschlussnote zwischen 2,1 und 2,9, kann diese durch Boni aufgewertet werden (zum Beispiel staatliche Anerkennung nach Ableistung eines Anerkennungsjahres, freiwilliges Soziales Jahr, ehrenamtliche Tätigkeiten etc.). Reichen Sie dazu bitte die Belege über das Anerkennungsjahr bzw. das soziale und gesellschaftliche Engagement ein. Nachweis von mindestens sechs Wochen Praxiszeiten im Bereich der Sozialen Arbeit Weitergehende Informationen finden Sie in den Besonderen Bestimmungen für die Zulassung zum Masterstudiengang. Bewerbung. Welcher Weg führt an die h_da? Der Masterstudiengang startet zum Wintersemester. Bewerbungsschluss ist der 1. September im Jahr des gewünschten Studienbeginns. Alle Informationen zur Bewerbung Beratung. Wo erhalte ich mehr Informationen? Neben dem Fachbereich Soziale Arbeit ist das Student Service Center (SSC) Anlaufstelle für die meisten Fragen zum Studium und gibt Auskunft zu den Details des Bewerbungsverfahrens. Mehr dazu unter https://h-da.de/studium/ Hochschule Darmstadt. Was kann ich erwarten? Wer eine praxisnahe, wissenschaftlich fundierte Hochschulbildung und Erfolg im Beruf anstrebt, sollte an der Hochschule Darmstadt (h_da) studieren. Denn laut Wirtschaftswoche belegt seit Jahren einen Spitzenplatz im Ansehen deutscher Personalchefs. Die h_da steht für: effektive Studienorganisation und kurze Studienzeiten Praxisphasen in Wirtschaft und öffentlichem Sektor als Teil des Studiums internationale und fachübergreifende Studiengänge optimale Vorbereitung für das berufliche Fortkommen „Die Ausbildung für Soziale Arbeit an der h_da verbindet in besonderer Weise hohen theoretischen Anspruch mit der Einführung in praktische Handlungsfelder. Forschungsprojekte und erfolgreiche Einzelveranstaltungen runden dieses erfreuliche Bild ab.“ Jochen Partsch, Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt Darmstadt „Kompetenzen in der Sozialen Arbeit zeichnen sich durch einen konstruktiven gestalterischen Umgang mit der Wechselbeziehung zwischen Theorie und Praxis bis hin zu konkreten Differenzerfahrungen zwischen theoretischem Wissen und dessen praktischer Anwendung aus, um Handlungssinn, Urteilsvermögen und kritische Reflexion zu erlangen.“ QR SozArb, S.14 [1] International Federation of Socialworkers, [2] Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. Kontakt Besondere Bestimmungen für die Zulassung zum Masterstudiengang (BBZM) Soziale Arbeit: Kritisch-reflexive und forschende Zugänge Master of Arts des Fachbereichs Soziale Arbeit der Hochschule Darmstadt - University of Applied Sciences vom 07.05.2019, gültig ab 01.04.2020 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung (BBPO) Soziale Arbeit: Kritisch-reflexive und forschende Zugänge (Master of Arts) des Fachbereichs Soziale Arbeit der Hochschule Darmstadt – University of Applied Sciences vom 07.05.2019, gültig ab 01.04.2020 Modulhandbuch des Studiengangs Soziale Arbeit: Kritisch-reflexive und forschende Zugänge (Master of Arts) des Fachbereichs Soziale Arbeit der Hochschule Darmstadt – University of Applied Sciences vom 07.05.2019, gültig ab 01.04.2020 Zugrundeliegende BBPO vom 07.05.2019 (Amtliche Mitteilungen Jahr 2020)
Studium und staatliche Anerkennung Übersicht Studiengänge Soziale Arbeit (B.A.) Praxisphasen Psychomotorik Module Student's academy Soziale Arbeit PLUS Migration und Globalisierung B.A.-Plus Bescheinigungen Soziale Arbeit PLUS Psychomotorik (B.A.) Generationenbeziehungen (B.A.) (auslaufend) Module Prüfungsordnung Lehrveranstaltungen Praxisphasen Kritisch-reflexive und forschende Zugänge (M.A.) Soziale Arbeit (M.A.) (auslaufend) Master-Module-BBPO 2012 Modul 1 Modul 2 Modul 3 Modul 4 Modul 5 Modul 6a Modul 6b Modul 7a Modul 7b Modul 8 Modul 9 Lehrveranstaltungen Rund ums Studium Prüfungsangelegenheiten Prüfungsordnungen und Modulhandbücher Anrechnung von Leistungen Prüfungsan- und abmeldung Beschlüsse der Prüfungsausschüsse Prüfungsausschuss Hausarbeiten Abschlussarbeiten Bachelorarbeit Masterarbeit Staatliche Anerkennung Studienbegleitende Praxisphasen Beratung Studienprojektwochen Studienprojektwoche WiSe 2021 Studienprojektwoche WiSe 2020 Service Im Ausland studieren Praktika im Ausland Auslandsbeauftragte Projekte Der Weg der Sinti und Roma The storage of Auschwitz Lampedusa-Projekt Staatliche Anerkennung Fachbereich Übersicht Über uns Leitbild Profil des Fachbereichs Sexuelle Belästigung oder Diskriminierung Dekanat und Gremien Dekanat Prüfungsausschüsse Fachbereichsrat Fachschaftsrat Mitglieder des FSR Lehrende Professor*innen / Vertretungsprofessor*innen Christian Brütt Publikationen Vorträge Julika Bürgin Publikationen Markus Emanuel Publikationen Forschung Vorträge Beate Galm Yvonne Haffner Publikationen Vorträge Forschung Mitarbeiter_innen Ehemalige Mitarbeiter_innen Svenja Heck Knud-Christian Hein Sara Hubrich Gisela Jakob Publikationen Vorträge Forschung Holger Jessel Rolf Keim Verena Klomann Publikationen Forschung Vorträge Katrin Luise Läzer Angelika Nake Thilo Naumann Onur Suzan Nobrega Frank Nickel Lisa Niederreiter Vorträge Iris Reiner Katrin Roller Mario Rund Anke Schu Alexander Unger Publikationen Vorträge Lehrkräfte für besondere Aufgaben Jennifer Kreß Forschung Dorothee Mattheis Mirjam Merkel-Kiss Anne-Marie Schwalm Volker Staschke Maja Suderland Publikationen Markus Werner Lehrbeauftragte Jutta Lauth-Bacas Bobby Dietrich Amara Renate Eckert Roshanak Karsazi Rolf Klatta Eberhard Nölke Franz Josef Röll Bernd Seidenstücker Claudia Zinser Professor*innen i.R. Hans Joachim Gehrmann Publikationen Forschung Studieninformation Manfred Gerspach Publikationen Forschung Angelika Groterath Dieter Mattner Klaus Leidecker Studieninformation Anne Lenze Veröffentlichungen Walter Hanesch Publikationen Forschung Studieninformation Cornelia Krause-Girth Bernd Seidenstücker Mitarbeiter*innen in der Verwaltung Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen März, Renée Alumni Alumni Formular Veranstaltungen Fachbereichstage Fachbereichstag-2021 Fachbereichstag 2019 Fachbereichstag 2017 Fachbereichtstag 2016 Lampedusa-Projekt Studienprojektwoche Forschung und Weiterbildung Übersicht Institut isasp Abgeschlossene Forschungsprojekte Introspektion und Empathie
Lehrgebiete Psychomotorik und Sport in Sozialen Handlungsfeldern Körper-, leib- und bewegungsorientierte Methoden/Zugänge in der Arbeit mit Erwachsenen Reflexion und Selbstreflexion Gruppenarbeit im Kontext Sozialer Arbeit Am Fachbereich Soziale Arbeit seit Seit Wintersemester 2022/23: hauptamtliche Lehrtätigkeit 2015-2022: Studiengangskoordination Werdegang 2016-2022: Anstellung als Körper- & Bewegungstherapeut in der Klinik Hohe Mark, vorrangig zuständig für die Stationen: „Entgiftung“ (Akutpsychiatrie) und „Suchterkrankungen mit Traumafolgestörungen“ 2015-2022: Anstellung als Studiengangskoordinator an der Hochschule Darmstadt, Fachbereich Soziale Arbeit 2015-2017: Lehrqualifikation Psychomotorik dakp 2014-2015: staatliche Anerkennung für Soziale Arbeit Klinik Hohe Mark, Oberursel/Ts. im Rahmen des Forschungsprojektes „Bewegungsparcours in der Therapie klinischer Depression“ 2014: Lehrbefähigung Hessisches Kultusministerium gemäß der Richtlinie über die Zusatzausbildung von Lehrern zur Erteilung von Förderunterricht im Schulsport (Schulsonderturnen) 2012-2014: Weiterbildung in Systemischer Beratung an der Hochschule Darmstadt 2011-2014: Masterstudium Soziale Arbeit an der Hochschule Darmstadt (Abschluss: Master of Arts – Soziale Arbeit) 2008-2011: Studium Soziale Arbeit an der Hochschule Darmstadt (Abschluss: Bachelor of Arts – Soziale Arbeit); Zusatzqualifikation Psychomotorik und Sport in sozialpädagogischen Handlungsfeldern Publikationen Staschke, Volker (2018): Bewegungsimpuls – Bewegung und Sport in der Gesundheitsförderung bei Suchtkrankheiten. In: Taunus Magazin Jahrgang 2 – 2. Ausgabe 2018, S. 23-25. Niederer, Daniel; Vogt, Lutz; Staschke, Volker; Maulbecker-Armstrong, Catharina; Beck, Volker; Banzer, Winfried (2017): Bewegungsparcours in der Therapie klinischer Depression – eine randomisiert-kontrollierte Äquivalenzstudie. In: Z Psychosom Med Psychother 63, 163-175. Krabs, Stefan; Staschke, Volker (2017): „Ich will meinen Traum leben …“ – Strukturierende Stundenmodule in der ressourcenorientierten psychomotorischen Entwicklungsbegleitung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung und/oder psychischen Störungen im stationären Kontext. In: Praxis der Psychomotorik – Zeitschrift für Bewegungs- und Entwicklungsförderung. 42. Jg. 4/2017, S. 214-222. gekürzte Fassung von Krabs, Stefan; Staschke, Volker (2016): HOPPla … das klAPPpt. Strukturierende Stundenmodule in der ressourcenorientierten psychomotorischen Entwicklungsbegleitung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung und/oder psychischen Störungen im stationären Kontext. In: Jessel, Holger (Hrsg.): Lehren und Lernen in der Psychomotorik. Werkstattberichte aus der Lehrqualifikation der Deutschen Akademie für Psychomotorik. Band 15. Lemgo: Verlag Aktionskreis Psychomotorik, S. 125-153. Staschke, Volker; Gütle, Evelyn (2016): Erleben – Spüren – Begreifen. Macht es Sinn, Theorie nicht nur theoretisch zu vermitteln?. In: Jessel, Holger (Hrsg.): Lehren und Lernen in der Psychomotorik. Werkstattberichte aus der Lehrqualifikation der Deutschen Akademie für Psychomotorik. Band 15. Lemgo: Verlag Aktionskreis Psychomotorik, S. 15-41. Krabs, Stefan; Staschke, Volker (2016): HOPPla … das klAPPpt. Strukturierende Stundenmodule in der ressourcenorientierten psychomotorischen Entwicklungsbegleitung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung und/oder psychischen Störungen im stationären Kontext. In: Jessel, Holger (Hrsg.): Lehren und Lernen in der Psychomotorik. Werkstattberichte aus der Lehrqualifikation der Deutschen Akademie für Psychomotorik. Band 15. Lemgo: Verlag Aktionskreis Psychomotorik, S. 125-153. Visitenkarte
Studium: Universidad Nacional de Asunción Die Universität liegt in Asunción, der Hauptstadt von Paraguay. Der Campus Soziale Arbeit ist etwa 40 min vom Zentrum entfernt und gut mit dem Bus zu erreichen. Der Campus besitzt eine kleine Kantine und eine Bibliothek. Studierende können verschiedene Kurse aus dem Fachbereich Sozialwissenschaften belegen. Die Unterrichtssprache ist Spanisch. Weitere Informationen zur Universidad Nacional de Asunción sowie zu den verschiedenen Fachbereichen finden sich auf der Homepage der Universität www.una.py Aktuelle Kurse aus dem Bereich Sozialwissenschaften finden sich auf folgendem www.der.una.py/prog_est_esc_semestral.html Folgende Berichte von Bachelor Plus Studierenden geben zusätzlichen Einblick in das Studium an der Universidad Nacional de Asunción Bericht Studium_SS 2017 Weitere Informationen und Tipps zum Auslandsaufenthalt in Paraguay Folgendes Dokument gibt eine Hilfestellung bei Themen wie Einreise, Unterkunft oder Infrastruktur in Paraguay.
Prof. Dr. phil. Eberhard Nölke Lehrgebiete Theorien und Methoden Rekonstruktive Forschungsmethoden Fallanalyse Forschungsgebiete Professionsforschung Im Fachbereich seit Sommersemester 2001 Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung 2003-2005 Studiendekan, Vorsitzender des Studienausschusses 2003-2005 Studendekan Mitglied im Studienausschuss 2003-2006 Mitglied im Fachbereichsrat 2011-2014 Mitglied im Ausschuss für Hochschulentwickungsplanung 2011-2014 Mitglied im Fachbereichsrat 2014-2017 Dekan des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit Meilensteine Studium der Soziologie, Psychologie, Pädagogik sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie an den Universitäten Göttingen, Marburg und Frankfurt Dreijährige hauptamtl. Tätigkeit im Modellprojekt des Landes Hessen zur nicht-geschlossenen Unterbringung von devianten Jugendlichen ("therapeutische und pädagogische Intensivbetreuung") Hauptamtl. Mitarbeiter in einer psychologischen Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche über fünf Jahre Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Goethe-Universität Frankfurt im Fachbereich Gesellschaftswissenschaften, Abt. Soziologie/Sozialpsychologie in einem dreijährigen Forschungs- und Weiterbildungsprojekt Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abt. Soziologie/Sozialpsychologie an der Goehte-Universität Frankfurt am Main 3-semestrige Gastprofessur an der Martin-Luther-Universität in Halle am Fachbereichs Erziehungswissenschaften 3-semestrige Vertretungsprofessur für sozialwissenschaftliche Grundlegung von Fallanalysen (Vertretung F. Schütze) im Fachbereich Sozialwesen an der Universität Kassel. Lehrauftrag an den Universitäten Mainz und Frankfurt 3-semestrige Vertretungsprofessur für Bildungssoziologie/ Sozialpsychologie (A. Combe) sowie analytische Sozialpsychologie (A. Lorenzer) in der Abt. Soziologie/Sozialpsychologie der Goethe-Universität Frankfurt Aus- und Weiterbildungen in Psychotherapie, Kinderpsychotherapie und Kunstherapie, Approbation als Psychotherapeut, kassenärztlich zugelassene psychotherapeutische Tätigkeit Berufung zum Fachgutachter für Kunstherapie durch den Wissenschaftsrat im Rahmen der allgemeinen Hochschulakkreditierung für kunstherapeutische Studiengänge (Bachelor und Master) Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift für Musik,-Tanz-und Kunsthherapie (Verlag Hogrefe (2006-2013) Veröffentlichungen (Auswahl) Zahlreiche Rezensionen zu Publikationen aus den Bereichen der geisteswissenschaftlichen Hermeneutik, fallanalytischen Verfahren, Professionstheorie und Kunsttherapie Hermeneutische Rekonstruktion des Protokolls einer Studentin der Supervision, Kassel 2004 Klinische Sozialarbeit. Annäherungen mittels qualitativer Forschung. In: Schweppe, C. (Hrsg.): Qualitative Forschung in der Sozialpädagogik, Opladen 2003, S. 185-206 Klientenzentrierte Kunsttherapie in institutionalisierten Praxisfeldern, Bern/Göttingen/Toronto/Seattle (Verlag Huber), 2002 (gem. mit M. Willis) Familiale Verlaufskurven und Prozesse des Scheiterns von Jugendlichen. In: Sozialer Sinn - Zeitschrift für hermeneutische Sozialforschung, H.2, Jg.2, 2001, S. 315-348 Biographie und Profession in sozialarbeiterischen, rechtspflegerischen und künstlerischen Handlungsfeldern. In: Zeitschrift für qualitative Bildungs-, Beratungs-, und Sozialforschung, H.1, Jg.1, 2000, S.21-48 Lebensgeschichte und Marginalisierung. Hermeneutische Rokonstruktionen gescheiterter Sozialisationsprozessen von Jugendlichen. Westdeutscher Verlag 1996 https://www.eberhardnoelke.de/ Kontakt Sprechzeiten Nur nach Vereinbarung.